Technische Prüfung Pickerl §57a

Technische Prüfung Pickerl §57a

Technische Prüfung Pickerl §57aDas Pickerl: Wann bei Ihrem Fahrzeug die Pickerl-prüfung ansteht, dass ist genau geregelt. Die Begutachtung also die Pickerlüberprüfung nach Paragraph 57a ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, der Betriebssicherheit und der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. 3 Jahre nach der Erstanmeldung muss das Pickerl zum 1. Mal gemacht werden, 2 Jahre danach kommt die nächste Überprüfung und ab dem Alter von 5 Jahren muss das Auto jedes Jahr zur Begutachtung. Der genaue Termin richtet sich dabei nach dem Monat der Erstzulassung. Mit einer abgelaufenen Begutachtungs-Plakette sollte man nicht unterwegs sein.



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