Winterreifen - Winterreifenpflicht

Winterreifen - Winterreifenpflicht

Winterreifen - Autoreifen. Es ist bald wieder soweit, ab 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres gilt in Österreich die Winterreifenpflicht für Pkw, Kombi und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahr-verhältnissen. Die Winterreifen müssen an allen Rädern montiert sein. Winterreifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive dann als solche wenn diese vom Hersteller auch als solche gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung lautet M+S oder M.S. oder M&S, M-S usw. Schneeflocken Symbole auf den Reifen gelten in Österreich nicht als Winterreifen-Kennzeichnung. Als Alternative zu den Winterreifen können Schneeketten die auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind verwendet werden, allerdings nur wenn die Fahrbahn mit einer ununterbrochenen oder nicht nennenswert unterbrochenen Schneedecke oder Eisschicht bedeckt ist. Man spricht von der Situativen Winterreifenpflicht. Der Oktober ist ein guter Zeitpunkt die Auswahl an Winterreifen beim Reifenhändler ist groß und die Wartezeit für die Montage noch kurz.



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